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Maklerprovision beim Immobilienverkauf in der Schweiz: übliche Sätze, Leistungen und Verhandlungsspielraum
Zwei bis drei Prozent klingen wenig – bei einem Haus für 1.2 Millionen Franken sind das aber 24'000 bis 36'000 Franken plus Mehrwertsteuer. Hier lesen Sie, was in der Schweiz üblich ist und wofür Sie tatsächlich bezahlen.
7 Min. LesezeitAktualisiert am 29. Juni 2026 Deutschschweiz

Das Wichtigste in Kürze
- Üblich sind in der Deutschschweiz 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich 8.1 Prozent Mehrwertsteuer.
- Bei hochpreisigen Objekten sinkt der Satz häufig auf 1.5 bis 2 Prozent, bei günstigen Objekten wird oft ein Mindesthonorar vereinbart.
- Bezahlt wird die Provision in der Schweiz fast immer von der Verkäuferschaft – und nur bei erfolgreichem Abschluss.
- Entscheidend ist nicht der tiefste Satz, sondern der erzielte Nettopreis: Ein Prozentpunkt mehr Honorar rechnet sich, wenn der Verkaufspreis 3 Prozent höher ausfällt.
Übliche Provisionssätze nach Objektwert
| Verkaufspreis | Üblicher Satz | Honorar (exkl. MWST) |
|---|---|---|
| bis 600'000 CHF | 3 % oder Mindesthonorar | ca. 18'000 CHF |
| 800'000 CHF | 2.5 – 3 % | 20'000 – 24'000 CHF |
| 1'200'000 CHF | 2 – 3 % | 24'000 – 36'000 CHF |
| 2'000'000 CHF | 1.8 – 2.5 % | 36'000 – 50'000 CHF |
| ab 3'000'000 CHF | 1.5 – 2 % | 45'000 – 60'000 CHF |
Zuzüglich 8.1 Prozent Mehrwertsteuer. In Städten wie Zürich, Zug und Basel liegen die Sätze tendenziell tiefer als in ländlichen Regionen mit kleinerem Käuferkreis.
Diese Leistungen gehören ins Honorar
- Marktwerteinschätzung und begründete Preisstrategie
- Beschaffung und Prüfung der Unterlagen: Grundbuchauszug, Baupläne, Gebäudeversicherung, GEAK, Stockwerkeigentumsreglement
- Professionelle Fotos, Grundrisse, teilweise Drohnenaufnahmen und Video
- Verkaufsdokumentation und Inserate auf den grossen Schweizer Portalen
- Anfragenmanagement, Bonitätsprüfung der Interessenten und Durchführung der Besichtigungen
- Preisverhandlung, Reservationsvereinbarung und Vorbereitung des Kaufvertrags
- Begleitung zur Beurkundung beim Notariat und Übergabe mit Protokoll
Lassen Sie sich diese Punkte schriftlich im Mandat bestätigen. Fehlende Leistungen tauchen sonst später als Zusatzrechnung auf.
Vertragsarten und worauf Sie achten sollten
- Exklusivmandat: Ein Makler, meist 3 bis 6 Monate. Bringt volles Engagement und in der Regel den besten Preis, dafür Bindung.
- Einfacher Auftrag: Mehrere Makler parallel. Klingt attraktiv, führt in der Praxis oft zu Preisdruck und einem verbrannten Inserat.
- Erfolgshonorar: Provision nur bei Abschluss – der Schweizer Standard und für Sie die sicherste Variante.
- Vorsicht bei Vorabpauschalen für Marketing, die unabhängig vom Erfolg fällig werden.
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist, die Laufzeit und die Nachwirkfrist, in der bei einem späteren Verkauf an einen zugeführten Interessenten dennoch Provision anfällt.
Weitere Kosten beim Verkauf
| Position | Typische Höhe | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Maklerprovision | 2 – 3 % + MWST | Verkäuferschaft |
| Notariat und Grundbuch | 0.1 – 0.5 % des Kaufpreises | Meist hälftig oder Käuferschaft |
| Handänderungssteuer | 0 – 3.3 % je nach Kanton | Kantonal geregelt |
| Grundstückgewinnsteuer | Abhängig von Gewinn und Besitzdauer | Verkäuferschaft |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Abhängig von Restlaufzeit der Hypothek | Verkäuferschaft |
| Energieausweis GEAK | 500 – 1'200 CHF | Verkäuferschaft |
So verhandeln Sie fair
- Holen Sie zwei bis drei Offerten ein und vergleichen Sie Leistungsumfang statt nur den Prozentsatz.
- Vereinbaren Sie eine Erfolgsstaffel: Grundsatz plus Bonus, wenn ein definierter Zielpreis überschritten wird.
- Fragen Sie nach konkreten Referenzverkäufen in Ihrer Gemeinde aus den letzten zwölf Monaten.
- Klären Sie, ob Marketingkosten im Honorar enthalten sind.
- Achten Sie auf die tatsächliche Marktkenntnis: Ein lokaler Makler mit passendem Käufernetzwerk erzielt meist mehr, als die Provisionsdifferenz ausmacht.
Häufige Fragen
Behandelte Regionen
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- Kanton Zug
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Schweizer Immobilienmarkt und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die Bestimmungen Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde.


